Über das Verbot
Am 16. November 2021 verabschiedete die Regierung von NSW das Gesetz zur Reduzierung von Plastik und zur Kreislaufwirtschaft 2021. Mit diesen Rechtsvorschriften kommt die Regierung ihrer Verpflichtung nach, bestimmte problematische Kunststoffe wie Einwegplastik zu verbieten und das Problem der Kunststoffabfälle anzugehen.
Die Beiträge von über 16.000 Menschen haben dazu beigetragen, diese Gesetzgebung und die damit verbundenen NSW-Aktionsplan für Kunststoffe. Die Unterstützung für Maßnahmen gegen Kunststoffabfälle war breit gestreut: 98% befürworteten den Ausstieg aus der Verwendung von Einwegkunststoffen.
Diese Gesetzgebung bietet einen umfassenden Rahmen, der den Übergang von NSW zu einer Kreislaufwirtschaft unterstützt, in der Materialien und Ressourcen wertgeschätzt und in der produktiven Wirtschaft gehalten werden, während gleichzeitig Arbeitsplätze geschaffen und die Umwelt und die Gemeinschaft geschützt werden.
Ab dem 1. Juni 2022 wird Folgendes verboten sein:
Das Angebot an leichten Plastiktüten
Ein leichter Kunststoffbeutel ist ein Beutel mit Griffen, der an jeder Stelle 35 Mikrometer oder weniger dick ist.
Leichte Taschen aus biologisch abbaubarem, kompostierbarem oder Bio-Kunststoff werden ebenfalls verboten, einschließlich solcher aus australisch zertifiziertem kompostierbarem Kunststoff.
Das Verbot nicht gelten für:
- Barrieresäcke wie Müllsäcke, Beutel für menschliche oder tierische Abfälle
- Lebensmittel- und Feinkosttüten
- Beutel, die zur Aufbewahrung von medizinischen Gegenständen verwendet werden (mit Ausnahme von Beuteln, die ein Einzelhändler einem Verbraucher zur Verfügung stellt und die zum Transport von medizinischen Gegenständen des Einzelhändlers verwendet werden).
Ab dem 1. November 2022 sind die folgenden Produkte verboten:
Einweg-PlastikstrohhalmeRührstäbchen und Besteck
Das Verbot gilt für Einwegplastikstrohhalme*, Rührstäbchen und Rührstäbe sowie für Besteck, einschließlich Gabeln, Löffel, Messer, Gabeln, Spreizstäbchen, Essstäbchen und Essstäbchen.
Das Verbot gilt auch dann, wenn diese Gegenstände hergestellt sind aus biologisch abbaubarle, kompostierbare oder Biokunststoffe. Dazu gehören solche, die hergestellt werden aus Australischer zertifizierter kompostierbarer Kunststoff.
Das Verbot nicht gelten für:
- Servierutensilien wie Salatbesteck oder Zangen
- Gegenstände, die integraler Bestandteil der Verpackung sind, die zum Versiegeln oder Enthalten von Lebensmitteln oder Getränken verwendet wird, oder die in dieser Verpackung enthalten oder an ihr befestigt sind, durch ein automatisiertes Verfahren (z. B. ein Stroh an einem Saftkarton befestigt).
*Ausnahmen gelten in bestimmten Bereichen für Menschen mit Behinderungen oder medizinischen Bedürfnissen, so dass sie weiterhin Strohhalme verwenden können.
Die Einzelheiten der Ausnahmeregelung werden in Absprache mit dem Behindertensektor und anderen betroffenen Interessengruppen ausgearbeitet.
Einwegplastikschüsseln und -teller
Das Verbot gilt auch dann, wenn diese Gegenstände aus biologisch abbaubarem, kompostierbarem oder Biokunststoff hergestellt sind. Dies gilt auch für solche, die aus australischem zertifiziertem kompostierbarem Kunststoff hergestellt sind.
Das Verbot nicht gelten für:
- Einweg-Plastikschalen, die mit einem auslaufsicheren Deckel versehen sind, wie z. B. Suppenschalen zum Mitnehmen.
Expandiertes Polystyrol (EPS) für die Gastronomie
Das Verbot gilt für EPS-Lebensmittel zum Mitnehmen, wie z. B. Muschelschalen, Becher, Teller und Schalen.
Das Verbot nicht gelten für EPS:
- Fleisch- oder Obstschalen
- Verpackungen, einschließlich Verbraucher- und Business-to-Business-Verpackungen sowie Transportbehälter
- Lebensmitteldienstleistungsartikel, die ein integrierter Teil der Verpackung sind, die zum Versiegeln oder Enthalten von Lebensmitteln oder Getränken verwendet wird, oder die durch ein automatisiertes Verfahren in diese Verpackung eingeschlossen oder daran befestigt werden (wie z. B. ein EPS-Nudelbecher).
Einwegplastik-Wattestäbchen und Mikroperlen in bestimmten Körperpflegeprodukten
Das Verbot gilt für Einwegplastik-Wattestäbchen und abspülbare Körperpflegeprodukte, die Mikroperlen aus Kunststoff enthalten, wie Gesichts- und Körperreinigungsmittel, Peelings und Masken, Shampoo, Conditioner und Haarfärbemittel sowie Zahnpasta.
Wenn Sie über Mikroperlen in Produkten besorgt sind, achten Sie auf die folgenden häufig verwendeten Inhaltsstoffe:
- Polyethylen (PE)
- Polypropylen (PP)
- Polyethylenterephthalat (PET)
- Polymethylmethacrylat (PMMA)
- nylon (PA).
Für weitere Informationen
- die gebührenfreie Hotline der National Retail Association unter 1800 844 946 anrufen oder
- E-Mail sustainability@nra.net.au